Chronik - 25.05.2018:
Neue europäische Verordnung

Datenschutz-Grundverordnung wird heute wirksam

Die europäische "Datenschutz-Grundverordnung" (DSGVO) vom 24. Mai 2016 wird ab 25. Mai 2018 wirksam. Das bedeutet, sie ist ganz konkret als geltendes Recht zu beachten. Damit gilt erstmals in der gesamten "Europäischen Union" ein einheitliches, strenges Recht bzgl. des Umgangs mit personenbezogenen Daten. Soweit, so gut.
Die DSGVO gilt auch für den Heimatverein Bödingen.
Der Schutz personenbezogener Daten ist eine wichtige Aufgabe und daher ohne Wenn und Aber zu begrüßen. Auch wir als Heimatverein Bödingen messen dem Schutz der Daten sowohl unserer Mitglieder als auch der Besucher unserer Homepage seit jeher eine hohe Bedeutung bei. So haben wir schon bisher alle uns von unseren Mitgliedern anvertrauten personenbezogenen Daten stets im Sinne der neuen Regeln nur für die satzungsgemäßen Aufgaben verwendet sowie die Daten der Homepage-Besucher ausschließlich für die technisch notwendigen Aufgaben zum Bereitstellen unserer Website genutzt. Das soll auch so bleiben.

Gleiches Recht für kleine Vereine und große Konzerne

Das Neue an der DSGVO ist nicht nur, dass wegen des erstmalig europaweit geltenden Rechts nun der Transfer von Daten zwischen den EU-Staaten uneingeschränkt möglich ist, sondern dass Verstöße gegen die Regeln mit empfindlichen Geldstrafen in Millionenhöhe geahndet werden können. Dabei macht die DSGVO leider keinen Unterschied zwischen gemeinnützigen Vereinen, bei denen die Arbeit von engagierten Ehrenamtlern in ihrer Freizeit zum Wohle der Allgemeinheit erbracht wird, und international agierenden Großkonzernen.
Das neue Recht fordert verbindlich eine Reihe organisatorischer und weiterer Maßnahmen, die teils mit hohem Aufwand verbunden sind. Für einen kleinen Verein wie den Heimatverein Bödingen stellt die Anpassung an die DSGVO daher einen gewaltigen Kraftakt dar, den zu bewältigen wir erst einmal stemmen müssen. Obwohl uns der "Datenschutz" schon immer sehr wichtig war und ist, können wir unbeabsichtigte Fehler nicht ausschließen. Hoffen wir also, dass wir alles richtigmachen. Jeder konstruktive Hinweis ist dabei herzlich willkommen!

Auswirkungen auf unsere Arbeit

Wir haben mit Hochdruck daran gearbeitet, den Anforderungen der neuen DSGVO Genüge zu tun. Wobei es fast noch schwieriger war, zuverlässig herauszufinden, welchen konkreten Anforderungen wir künftig genügen müssen. Selbst wenn wir schon bisher nur die nötigen Daten erhoben, diese nur zur Erfüllung der durch die Zwecke des Vereins bedingten Aufgaben benutzt und nach Obsoletwerden gelöscht haben, so müssen wir nun eine Reihe von formaljuristischen Anforderungen erfüllen. Auch wenn es mühsam war, sind wir guter Dinge, nun alle nötigen Maßnahmen identifiziert und ergriffen zu haben.

Auswirkungen auf unsere Homepage

Neben internen Maßnahmen betraf und betrifft die Umsetzung der DSGVO auch unsere Homepage. Natürlich haben wir alle Inhalte dieser Homepage auf Konformität zur DSGVO geprüft und bei Bedarf angepasst - und werden das auch in Zukunft tun. Hier kann es evtl. noch zu weiteren Umstellungsarbeiten kommen. Falls also der eine oder andere gewohnte Inhalt evtl. nicht in gewohnter Form oder vorübergehend nicht mehr verfügbar ist, bitten wir um ein wenig Geduld, bis wir eine Lösung für das jeweilige Problem gefunden haben oder sicher sein können, gar kein Problem zu haben.

Datenschutzhinweise

Auf der Homepage haben wir explizit angegeben, was wir mit den Daten der Besucher unserer Website tun oder auch nicht tun. Das finden Sie nun in einer "Datenschutzerklärung" (s. "Datenschutz"), in der unser Umgang mit den in Verbindung mit dieser Homepage erhobenen Daten beschrieben wird. Sie kann - ebenso wie bisher schon das "Impressum" - über einen Link namens "Datenschutz" unten rechts auf jeder Seite unmittelbar erreicht werden.

Weitere Maßnahmen

Daneben hat der Vorstand eine Datenschutzrichtlinie auf den Weg gebracht, die auf Basis unserer bisher schon rechtmäßigen Vorgehensweise den Umgang mit den Daten unserer Mitglieder konform zur DSGVO fortschreibt und die wir auf Verlangen zuständigen Aufsichtsbehörden vorlegen können. Auch die weiteren von der DSGVO geforderten, für Vereine relevanten Maßnahmen, wie das Erstellen bestimmter Dokumente und Verzeichnisse oder die Prüfung unserer Vereinssatzung auf Anpassungsbedarf sowie die Ergänzung unserer Formulare (s. "Flyer und Formulare") gemäß den Anforderungen der DSGVO, sind fristgerecht auf den Weg gebracht. Wir sind davon überzeugt, dass wir damit den Bestimmungen der DSGVO voll und ganz genügen werden.

 


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