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Chronik – 14.10.2024-28.02.2025: | ||||||
Von Bödingen über Driesch bis Altenbödingen | ||||||
Information der Stadt Hennef: eine neue, offenbar langwierige Baumaßnahme soll am 14. Oktober 2024 im Bereich Bödingen/Driesch/Altenbödingen beginnen. Inzwischen wird bereits in Müschmühle auf die Sperrung hingewiesen (s. nebenstehendes Bild). Als vor einigen Tagen unter der Überschrift "Wanderbaustelle zwischen Bödingen und Driesch" auf der Homepage der Stadt Hennef über eine Baumaßnahme informiert wurde, war nur zu erahnen, was genau das bedeuten möge. Man konnte lesen, dass die Maßnahme zwischen Hennef-Bödingen und Hennef-Driesch entlang der Straße An der Klostermauer auf einer Länge von 25 Metern vom 14. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 im Rahmen einer Wanderbaustelle durchgeführt werden solle. Dazu gab es noch die Information, es werde ein neuer Regenwasserkanal gebaut, Umleitungen seien ausgeschildert und Anliegerverkehr sei bis zur Baustelle frei. | ||||||
Am 10.10.2024 erreichte uns dazu eine weitere Information der Stadt Hennef, genauer gesagt der Stadtbetriebe, mit der Bitte, diese Info möglichst an die Anwohner in Bödingen, Driesch und Altenbödingen weiterzugeben. Dieser Bitte kommen wir hiermit gerne nach. | ||||||
Kanalsanierungsmaßnahme in Bödingen/Altenbödingenvom 14. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 | ||||||
Offenbar soll die Straße An der Klostermauer für mehr als 4 Monate voll gesperrt werden, um Sanierungsarbeiten am Kanalnetz durchzuführen. Näheres kann dem von den Stadtbetrieben als "Baustelleninformation" mitgeschickten Schreiben entnommen werden:
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Aus Altenbödingen kommend ist bei Driesch vorerst Endstation. | ||||||
Ergänzende Informationen seitens der StadtbetriebeÜber den Martinszug (vgl. "Beim St. Martinszug in Bödingen halfen wir erneut mit") sind die Zuständigen bei der Stadt informiert. Es werden erforderliche Maßnahmen getroffen, so dass alles wie geplant stattfinden kann. | ||||||
Bei Problemen oder Rückfragen steht der im Info-Schreiben angegebene Ansprechpartner bei den Stadtbetrieben gerne zur Verfügung. | ||||||
Aus dem Schreiben geht leider nicht ausdrücklich hervor, dass Postzustellung, Müllabfuhr und Zufahrt von Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei gewährleistet sind und bleiben, von daher kann davon ausgegangen werden, dass das der Fall sein wird. | ||||||
Auf einen Passus des Schreibens sei hier noch ausdrücklich hingewiesen (Zitat): "Bei den Kanalbauarbeiten ist es teilweise erforderlich, dass im Kanalnetz ein kurzfristiger Einstau erfolgt. Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob ihre Grundstücksentwässerungsanlage gemäß DIN und der Entwässerungssatzung der Stadtbetriebe Hennef AöR gegen Rückstau gesichert ist." | ||||||
Wir freuen uns auf einen planmäßigen AblaufEine der beteiligten Baufirmen hat als Hinweis auf mögliche Unwägbarkeiten und als Mutmacher dafür, dass alles gutgeht und wie geplant abläuft, das folgende Plakat aufgestellt: | ||||||
Kölsches Grundgesetz, Artikel 2. | ||||||
Wir hoffen natürlich, dass auch Artikel 3 dieses Grundgesetzes gilt: "Et hätt noch emmer jot jejange." | ||||||
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