Chronik – 20.10.2024:
Unerfreuliches vom Nutscheid

Verachtenswerter Vandalismus am Wanderparkplatz

Wir leben im Bödinger Raum nach wie vor noch ein wenig abseits der leider zunehmenden gesellschaftlichen Verwerfungen. Umso abstoßender ist es, wenn wir uns mit feigem Vandalismus beschäftigen müssen, zu dem es in und um die hiesigen Dörfer immer wieder einmal kommt. Wir müssen leider gelegentlich darüber berichten.
Auch wenn es im hier dargestellten Fall nicht unmittelbar um demoliertes Eigentum unseres Heimatvereins geht, so betrifft uns dieser Vandalismus dennoch, wenn er im Umfeld von Driesch stattfindet, das ja bekanntlich zu den zwölf Dörfern des Kirchspiels Bödingen gehört. Das umso mehr, als wir uns ja auch um Wanderwege, Ruhebänke und die Schutzhütte an der hiesigen Römerstraße über den Nutscheid kümmern.
Von daher nehmen wir mit Abscheu den jüngsten Fall von feigem Vandalismus zur Kenntnis, bei dem Schilder, die am Wanderparkplatz bei Driesch an der Nutscheidstraße von der Stadt Hennef aufgestellt wurden, mit reichlich Farbe beschmiert wurden. Der Schaden betrifft nicht zuerst den Heimatverein Bödingen, sondern uns alle, denn seine Beseitigung muss aus unseren Steuern bezahlt werden.
Massive Sachbeschädigung durch Beschmieren.
Massive Sachbeschädigung durch Beschmieren.
Das nächste Foto zeigt zum Vergleich die unbeschmierten Schilder. Die Aufnahme stammt zwar von 2020, zeigt die Schilder aber so, wie sie noch vor kurzer Zeit aussahen.
So sahen die Schilder bis vor kurzem aus.
So sahen die Schilder bis vor kurzem aus.
Wir hoffen natürlich, dass dieser Vandalismus nicht der Auftakt zu einer neuen Serie von entsprechenden Straftaten ist.
Wer verdächtige Personen oder Taten beobachtet hat oder beobachtet, kann sich gerne unmittelbar an die örtliche Polizei wenden (Kontaktdaten s. z. B. unter "Statistik und Informationen").
Wir als Heimatverein wollen weiter wachsam sein und bitten auch Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: bitte seid wachsam, damit wir endlich einmal die feigen Verursacher stellen und dem strafwürdigen Treiben Einhalt gebieten können!

 


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